Der Gesamtvorstand besteht aus Erster Vorsitz, Zweiter Vorsitz, Schriftführung und Kassenführung. Die Vorstandsmitglieder werden regelmäßig durch die Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Jedes Jahr ist die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes zu wählen. Vorherige Abberufung durch die Mitgliederversammlung ist möglich. Eine Wiederwahl ist höchstens zweimal möglich.
Die oder der Erste und die oder der Zweite Vorsitzende vertreten die Gesellschaft im Sinne des § 26 BGB und sind Vorstand im Sinne des Gesetzes.
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung 2021 wird der Vorstand durch eine Geschäftsführung unterstützt.
Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins werden durch die Kassenprüfung geprüft und auf der Mitgliederversammlung berichtet.
Der Beirat berät den Vorstand und die Mitgliederversammlung in den allgemeinen wissenschaftlichen Leitlinien und Zielsetzungen der Gesellschaft. Beiratsmitglieder sollen solche Persönlichkeiten sein, die in besonderer Weise geeignet sind, die Ziele der Gesellschaft zu fördern.
Der Beirat hat höchstens 15 Mitglieder. Sie werden von der Mitgliederversammlung (in der Regel im März jeden Jahres) für drei Jahre gewählt. Ein Mitglied kann höchstens dreimal in Folge gewählt werden. Jedes Jahr sind etwa ein Drittel der Mitglieder zu wählen.